Anders als bei den Humanmedizinern, besteht in der Fachgruppe der Zahnmediziner seit April 2007 keine Zulassungsbeschränkung mehr. Die Vorteile liegen auf der Hand. Der Zahnmediziner hat nahezu uneingeschränkt die Möglichkeit, sich an seinem Wunschstandort niederzulassen. Doch birgt diese Tatsache nicht nur Chancen, sondern selbstverständlich auch nicht zu unterschätzende Risiken. Es herrscht mehr denn je das aus der Natur bekannte Prinzip „survival of the fittest“, nur die Stärksten überleben.
Daher ist es unverzichtbar, vor der eigentlichen Suche eines geeigneten Standorts für eine Neugründung bzw. Suche nach einer passenden Übernahmepraxis, sich genaue Gedanken über sein persönliches Praxiskonzept zu machen. Was möchte ich wie und mit welchem Konzept anbieten und an den Patienten bringen?
Auch die Frage des Standorts ist elementar. Hierbei sollten jedoch nicht nur wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Vor allem auch die private Planung sollte mit dem gewählten Praxisstandort in Einklang zu bringen sein.
Sind diese Faktoren grundlegend geklärt, kann es ans Feintuning gehen…